Die rasche Verbreitung des Coronavirus (COVID-19 Virus) in Deutschland und Europa betrifft zunehmend auch die Wirtschaft und das Arbeitsleben. Dies wirft eine Vielzahl an wirtschaftlich und arbeitsrechtlich relevanten Fragestellungen auf. Der folgende Katalog soll in diesem Zusammenhang nur als beispielhafte Aufzählung dienen:
- Besteht ein Anspruch auf Arbeit im Home-Office?
- Darf ein Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung die Arbeit verweigern?
- Haben Arbeitnehmer eine Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber, sich als „Verdachtsfall“ zu offenbaren?
- Welche Vorsichts- und Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber einleiten, um eine Ansteckung der Belegschaft mit dem Coronavirus nach Möglichkeit zu verhindern?
- Dürfen Arbeitgeber anordnen, Dienstreisen in eines der Gefahrengebiete zu unternehmen?
- Wann ist der Arbeitgeber berechtigt oder sogar verpflichtet, „Verdachtsfälle“ aus den Geschäftsräumen auszuschließen?
- Treffen den Arbeitgeber besondere Fürsorgepflichten, wenn er Arbeitnehmer beschäftigt, die aus Risikogebieten (derzeit insbesondere China und Italien) zurückgekehrt sind?
- Ist der Arbeitnehmer während einer behördlich angeordneten Quarantäne weiterhin zur Arbeit verpflichtet?
- Besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung der Vergütung im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne?
- Bestehen Vergütungsansprüche im Fall einer Freistellung bzw. Aussperrung?
- Können Arbeitgeber aufgrund von Corona Kurzarbeitergeld beantragen? Wie müssen Arbeitgeber vorgehen?
- Mit welchen Leistungen können Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld rechnen? Was ist in Bezug auf Leistungen aus dem Infektionsschutzgesetz zu beachten?
Gerne unterstützen und beraten wir Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Beantwortung und Lösung sämtlicher Fragen und Konflikte, die im Zusammenhang mit der derzeit bestehenden besonderen gesundheitlichen Gefahrenlage auftreten können.
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