Schwerbehinderte haben grundsätzlich Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Fällt der Arbeitsbedarf infolge einer Organisationsentscheidung weg, hilft der Anspruch aber nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019, 6 AZR 329/18 (Pressemeldung des Gerichts).
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