Carl-Christian von Morgen, M.A.
Partner, Berlin
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Rechtsanwalt Carl-Christian von Morgen studierte Rechtswissenschaften sowie Philosophie (Magister Artium der Philosophie).
Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt begann Carl-Christian von Morgen, M.A., bei der Berliner Dependance einer der besten Kanzleien des „Londoner Circle“, die ihren Schwerpunkt im Transaktionsgeschäft (M&A und Private Equity) und damit im Gesellschaftsrecht, Kauf- und Immobilienrecht hat. Im Anschluss war er bis 2006 für eine renommierte Berliner Kanzlei tätig, und betreute überregionale sowie internationale Mandate schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht sowie im Handels- & Gesellschaftsrecht. In dieser Zeit erlangte er beide Fachanwaltstitel, im Arbeitsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Von 2007 bis 2018 war er Gründungspartner der angesehenen Rechtsanwaltsboutique Heither & von Morgen Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit Spezialisierung im Arbeits- sowie Handels- und Gesellschaftsrecht und im Erbrecht.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Carl-Christian von Morgen Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Sportler auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, insbesondere bei Abschluss und Abwicklung ihrer Anstellungs- oder Dienstverträge, in Gehalts-, Schadensersatz- und Kündigungsschutzprozessen bzw. Beendigungsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten bzw. Landgerichten. Arbeitgeber und Betriebsräte berät er bei Umstrukturierungen, Betriebsteilschließungen, der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Erstellung von Musterarbeitsverträgen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt von Morgen berät bekannte und international agierende Unternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Im Gesellschaftsrecht betreut Carl-Christian von Morgen komplexe Transaktionen in Form von Verschmelzungen, Asset und Share Deals durch die Übertragung von Immobilien, Geschäftsbetrieben oder Geschäftsanteilen, die Änderung von Gesellschaftsverträgen sowie die Sanierung von Unternehmen. Im Handelsrecht berät er national und international operierende Unternehmen bei der Gestaltung von Kauf- und Lieferverträgen sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Beispielhaft zu nennen ist die erfolgreiche Beratung und Vertretung des BGW Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft e.V. bei seiner Fusion mit dem VDEW Verband der Deutschen Energieversorger – e.V., dem Verband der Netzbetreiber – VDN – e.V. beim VDEW und dem Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland – VRE – e.V. zum BDEW – Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Carl-Christian von Morgen berät außerdem Unternehmen und Künstler im Bereich des Wettbewerbs-, Lizenz- und Medienrechts sowie Privatpersonen im Immobilienrecht.
Seit 2000 ist Rechtsanwalt von Morgen Gesellschafter und seit 2005 Prokurist der Modehaus Fischer GmbH & Co. KG, Stuttgart, sowie eines mittelständischen Immobilienunternehmens.
Er war zudem seit 2007 zunächst stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und sodann von 2011 bis August 2016 Aufsichtsratsvorsitzender der KoCo Connector AG, einem Start-up Unternehmen in der Gesundheitsbranche, das Sicherheitskonzepte für die elektronische Gesundheitskarte entwickelt.
Seit 2017 ist Carl-Christian von Morgen Verbandsrichter (Beisitzer im Verbandsgericht) des Berliner Fußball-Verbandes.
Seit 2022 wird Carl-Christian von Morgen von Best Lawyers im Arbeitsrecht ausgezeichnet. 2024 wurde er auch im Gesellschaftsrecht ausgezeichnet und wurde vom Handelsblatt im Ranking der besten deutschen Anwälte gelistet.
Von Mai 2023 bis Mai 2024 absolvierte Carl-Christian von Morgen eine dreizehnmonatige Ausbildung zum systemischen Business Coach an der Quadriga Hochschule. Im systemischen Coaching wird besonderer Wert auf die Einbeziehung des systematischen Kontextes und auf offene Fragetechniken und Methoden zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung gelegt.
Publikationen
Mitautor des 3-bändigen Werks „Gesamtes Arbeitsrecht“, Kommentierung des MitbestG, MitbestErgG, MontanMitbestG, MgVG, erschienen 2016 bei Nomos
Mitautor des 2. Auflage des 3-bändigen Werks „Gesamtes Arbeitsrecht“, Kommentierung des MitbestG, MitbestErgG, MontanMitbestG, MgVG, erschienen 2023 bei Nomos
Kommentierung des MitbestG, MitbestErgG, MontanMitbestG, MgVG im Anwaltskommentar zum Arbeitsrecht, 1. Aufl. 2007 und 2. Aufl. 2010
“Das Squeeze-Out und seine Folgen für AG und GmbH”, in: WM – Wertpapiermitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 2003, S. 1553 – 1560
“Die Verbindlichkeit des Rechts”, 1999 (Magister Artium der Philosophie)
Fremdsprachen
Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch (englische Fachsprache und englisches Recht)