Dr. Dr. Robert D. von Morgen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Rechtsanwalt Dr. Dr. Robert D. v. Morgen studierte Rechtswissenschaften sowie Anglistik, Amerikanistik und Politologie. 1989 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaft, 1993 zum Doktor der Philosophie.
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 1986 betreut er schwerpunktmäßig Unternehmen und deren Inhaber in allen Fragen des Zivil- und Handelsrechts, einschließlich gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen und Auseinandersetzungen. Dabei bringt er eigene praktische Erfahrungen als langjähriger Gesellschafter und Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens aus dem Gesundheitssektor sowie als geschäftsführender Gesellschafter eines Immobilienunternehmens ein.
Im Bereich des Erbrechts, dem zweiten Schwerpunkt seiner Tätigkeit, berät Rechtsanwalt Dr. Dr. Robert D. v. Morgen Mandanten sowohl bei der Testamentsgestaltung, einschließlich Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, als auch bei Auseinandersetzungen nach dem Erbfall, zum Beispiel der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie Konflikten mit Testamentsvollstreckern.
Rechtsanwalt Dr. Dr. Robert D. v. Morgen ist Sektionsleiter Hamburg des Deutschen Forums für Erbrecht e.V., hält Seminare und Vorträge zu den wichtigsten Fragen des Erbrechts und hat diverse Publikationen zu erbrechtlichen Themen veröffentlicht, unter anderem ist er Co-Autor des 2010 in dritter Auflage erschienenen Praxis-Handbuchs für Erbrechtsberatung. Er ist auch als Testamentsvollstrecker tätig und Initiator der „Hamburger Erbrechtstage“. Die Zeitschrift „Focus“ zählte Rechtsanwalt Dr. Dr. Robert D. v. Morgen nach Umfragen in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils zu den am häufigsten empfohlenen Erbrechtsexperten Deutschlands.
Im Rahmen eines Lehrauftrages unterrichtet er außerdem Studenten an der Leuphana Universität Lüneburg im Fach Law and Literature .
Publikationen
„Die differenzierende Rechtsprechung des BGH zur Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen: Eine „halbherzige“ Lösung“, NJW 1987, Seiten 474-478
„Der Widerruf von Schenkungen wegen groben Undanks gemäß §§ 530 bis 534 BGB“, juristische Dissertation 1989
„Aktuelle Fragen der Kreditkarten-Praxis“, 1989 (Co-Autor: Dr. Levin v. Usslar, LL.M.)
„Mieterschutz um jeden Preis? – Dogmatik und Interessenabwägung im Fall der gewerblichen Zwischenvermietung“, Juristenzeitung 1989, Seiten 725-728
„Die Romane E. L. Doctorows im Kontext des postmodernism“, literaturwissenschaftliche Dissertation 1993
„’Gespaltene’ Testamentsvollstreckung bei gesamtdeutschen Nachlässen“, Deutsch-Deutsche Rechtszeitschrift 1994, Seiten 199-203 (Co-Autor: Friedemann Götting)
„Die Testamentsvollstreckervergütung bei Erbteilsvollstreckungen“, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 1996, Seiten 170-173
„Kosten der Erbteilsvollstreckung sind von allen Miterben zu tragen“, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 22.01.1997, IV ZR 283/95, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 1997, Seiten 117 f.
„Kostenverteilung bei Testamentsvollstreckung über nur einen Miterbenanteil“, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 25.06.2003, IV ZR 285/02, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2003, Seiten 415 f.
„Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen in der Erbengemeinschaft“, Erbschaft-Steuer-Berater (ErbStB) 2014, Seiten 311 -314
Dr. Dr. Robert von Morgen ist Co-Autor des 2019 mittlerweile in fünfter Auflage erschienenen Praxis-Handbuchs Erbrechtsberatung und verantwortet dort die Kapitel über die Erbengemeinschaft sowie gemeinsam mit dem Facharzt für Psychiatrie Prof. Dr. Clemens Cording die Testier(un)fähigkeit und Grenzen der Testierfreiheit.
Fremdsprache
Englisch
Email: rvm@vonmorgenundpartner.de