BAG: Arbeitnehmer muss sich während Freistellung nicht sofort um neuen Job bemühen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 12. Februar 2025 (5 AZR 127/24) klargestellt, dass die Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes auf den Vergütungsanspruch unwiderruflich freigestellter Arbeitnehmer nur in engen Grenzen möglich ist. Im dortigen Sachverhalt hatte die Arbeitgeberin einen gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unwiderruflich freigestellt. Das BAG entschied, dass die Arbeitgeberin, weil sie durch die einsei



