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Unsere Kompetenz

Wir haben in unserer langjährigen praktischen Tätigkeit in verschiedenen Branchen und Positionen gelernt, wirtschaftlich zu denken und kritische Situationen im Zusammenspiel juristischer und wirtschaftlicher Kompetenz, gepaart mit Kreativität und emotionaler Intelligenz, zu lösen.

 

Wir verfügen über eine breite juristische Basis im gesamten Zivilrecht und über exzellente Kenntnisse im Wirtschaftsrecht, insbesondere in allen für die Beratung von Unternehmen und am Wirtschaftsleben Teilnehmenden wichtigen Bereichen. Dies sind insbesondere das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Handelsrecht, das Erbrecht, der gesamte Bereich des Immobilienrechts und das allgemeine Zivil- und Zivilprozessrecht, einschließlich der Zwangsvollstreckung.

 

Wir stellen an uns höchste juristische Ansprüche, verfügen über langjährige Erfahrung als Anwälte und belegen unsere Kompetenz auf den genannten Gebieten durch Fachanwaltschaften.

 

Aufgrund unserer langjährigen beruflichen Tätigkeit haben sich Schwerpunkte in der Beratung von Medienunternehmen, Zahnmedizin- und Medizinunternehmen, mittelständischen Industrie- und Handelsunternehmen, Energieunternehmen sowie auf dem Immobiliensektor und in der Investmentbranche etabliert.  

 

Wir ergänzen die juristische Beurteilung durch eine kaufmännische Betrachtungsweise. Denn wir kennen die Fragestellungen unserer Mandanten nicht nur aus der anwaltlichen Beratungspraxis, sondern beispielsweise auch aus eigener Erfahrung als Unternehmer, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied, Prokurist oder Verbandsrichter. Dieses Wissen und Verständnis bringen wir in die Mandatsbearbeitung ein, was wirtschaftliche und pragmatische Lösungen erleichtert.

 

  • Dr. Dr. Robert D. von Morgen ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit langjähriger Gesellschafter und Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens aus dem Gesundheitssektor sowie geschäftsführender Gesellschafter eines Immobilienunternehmens.
     

  • Carl-Christian von Morgen ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit seit 2005 Prokurist eines mittelständischen Modeunternehmens und war viele Jahre lang als Aufsichtsratsvorsitzender tätig.
     

  • Niels Eberle bringt seine durch Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erworbenen Perspektiven und die dabei erlangte steuerrechtliche Erfahrung ein.
     

  • Carolina von Morgen war viele Jahre als Geschäftsführerin und Prokuristin in der Buchverlagsbranche tätig und ist geschäftsführende Gesellschafterin eines Familienunternehmens in der Immobilienbranche.
     

  • Gertrud Romeis bringt Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen aus ihrer langjährigen Tätigkeit in internationalen, wirtschaftsberatenden Kanzleien ein. 

Die vier Gründungspartner haben neben der anwaltlichen Qualifikation noch eine weitere starke Kompetenz, die sie “über den juristischen Tellerrand” schauen lässt:

  • Dr. Dr. Robert D. von Morgen ist neben Dr. jur. auch Dr. phil. (Anglistik),

  • Carl-Christian von Morgen ist Anwalt und Magister Artium der Philosophie.

  • Niels Eberle war erfolgreicher Musiker, bevor er Anwalt wurde.

  • Carolina von Morgen ist Anwältin und zugleich Magistra Artium in Spanisch.

 

Schließlich verfügen wir über eine ausgeprägte fremdsprachliche Kompetenz, die es uns gestattet, in englischer, französischer und spanischer Sprache zu beraten.

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