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Niels Eberle

Partner, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Niels Eberle studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin. Seine anwaltliche Tätigkeit begann Niels Eberle in der Rechtsanwaltskanzlei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag dort auf den Gebieten des Gesellschafts-, Immobilien- und Kapitalmarktrechts sowie des Steuerrechts. 2010 schloss er sich der auf Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Heither & von Morgen Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB an, deren Partner er seit 2015 war.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Niels Eberle Gesellschaften, Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmensgründer in allen Phasen (Gründung, Vertragsgestaltung, Umstrukturierung, Beteiligungsänderungen, Krise, Liquidation) von Gesellschaften aller Art und aller Beteiligungsformen. Dabei profitiert  Niels Eberle von seiner Erfahrung im und dem erfolgreich absolvierten theoretischen Lehrgang zum Fachanwalt für Steuerrecht. Denn bei nahezu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und Sachverhalten von der Entscheidung für die „richtige“ Unternehmensform bis zur Liquidation spielen steuerrechtliche Beweggründe oder Folgen eine erhebliche Rolle. Das Problembewusstsein auf diesem Gebiet ermöglicht es Niels Eberle, seine Mandanten frühzeitig auf Probleme hinweisen zu können und eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater des Mandanten sicherzustellen.

Außerdem berät Herr Eberle Käufer und Verkäufer bei Anteilsveräußerungen (Share-Deal), Unternehmensverkäufen durch Einzelrechtsübertragung (asset deal) sowie bei Vorgängen nach dem Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Ausgliederung, Abspaltung, Aufspaltung, Formwechsel).

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Eberle ist die Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in streitigen Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern, Mitgeschäftsführern und anderen Organen. Dies umfasst sowohl die Beratung und Vertretung in Gesellschafterversammlungen und in deren Vorfeld, als auch die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B. Schadensersatzklagen, Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungklagen sowie Verfahren überAusschluss, Abberufung, Kündigung, Austritt usw.

Zudem ist Rechtsanwalt Eberle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung tätig. Hier berät und vertritt Niels Eberle Vorstände, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf Pensionszusagen und Betriebsrentenanpassungen.

Im Bereich Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung übernimmt Rechtsanwalt Eberle die Durchsetzung von Forderungen für Privatpersonen und Unternehmen.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Niels Eberle Schlagzeuger. Er war vor seiner Tätigkeit als Anwalt als Studio- und Live-Drummer für zahlreiche Berliner Bands und als Schlagzeuglehrer tätig. Er spielte Konzerte und Tourneen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Belgien und veröffentlichte mit seinen Bands mehrere CDs, die in Studios in Berlin und Chicago produziert wurden.

Publikationen

“Verzugszinsen bei fehlerhafter Betriebsrentenanpassung”, Der Betrieb 2012, S. 404

Fremdsprachen

Englisch (Fremdsprachliches Rechtsstudium Englische Rechtssprache/ Englisches Recht)

Email: ne@vonmorgenundpartner.de

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