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Unser Profil

Wirtschaftsrechtliche Beratung

Wir sind eine überregionale Kanzlei mit Standorten in Berlin und Hamburg.

 

Wir beraten und vertreten national und international tätige Unternehmen umfassend im privaten Wirtschaftsrecht. Maßgeblich für den Güter- und Leistungsaustausch, den das Wirtschaftsprivatrecht regelt, sind dabei die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, GenG, UmwG), die arbeitsrechtlichen Vorschriften (AGG, AEntG, ArbSchG, ArbZG, BetrVG, BUrlG, DS-GVO und BDSG, EntGFzG, GewO, KSchG, MiLoG, MitbG, MuSchG, SGB, TVG, TzBfG), das Insolvenzrecht (InsO, AnfG) sowie die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (UrhG, MarkenG, PatentG, GeschmacksmusterG u.a.), mit denen wir seit vielen Jahren tagtäglich und mit langjähriger großer Erfahrung umgehen.

 

Wir kennen die Fragestellungen unserer Mandanten nicht nur aus der anwaltlichen Beratungspraxis als zivilrechtlich spezialisierte Anwälte und Fachanwälte im Arbeits-, Handels- & Gesellschafts- und Erbrecht, sondern auch aus eigener Erfahrung als Unternehmer, Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglied. Dieses Wissen und Verständnis bringen wir in die Mandatsbearbeitung ein, was pragmatische Lösungen erleichtert.

 

Besonders hervorzuheben ist unsere durch entsprechende Fachanwaltstitel nachgewiesene Schnittstellenkompetenz sowohl in den Gebieten des Arbeits- und Gesellschaftsrechts als auch im Erb-, Handels- und Gesellschafts- sowie Immobilienrecht.

 

Im Insolvenz- und Steuerrecht arbeiten wir mit auf diese Gebiete hoch spezialisierte Kanzleien zusammen, die unsere Fachkompetenz komplementär ergänzen.

Wirtschaftliche Beratung
Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Betriebsräte und mitbestimmte Aufsichtsräte. Das Spektrum reicht von Kündigungsschutzprozessen über Entfristungs-, Schadensersatz- und Gehaltsklagen bis hin zu betriebsverfassungsrechtliche und mitbestimmungsrechtliche Streitigkeiten. Arbeitgeber und Betriebsräte beraten wir bei der Erstellung und Überprüfung von Musterarbeitsverträgen, der Beratung von Umstrukturierungen und Betriebsteilschließungen sowie der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen außerhalb und in Einigungsstellen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Beratung und Vertretung von Führungskräften.

 

Auch die Beratung von Unternehmen bei Verletzungen der Compliance sowie in internen Ermittlungen beim Verdacht der Begehung von Straftaten durch Mitarbeiter sind besonders hervorzuheben.

Weiterhin haben wir zahlreiche Unternehmen bei der Umsetzung der Neuerungen durch die Datenschutzrechtsreform auf europäischer Ebene beraten und dabei erhebliche Erfahrung auf diesem Gebiet erwerben können.

Schließlich verfügen wir über erhebliche Erfahrung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, wobei hier beispielhaft die gegen IBM und BVG geführten Klagen durch Herrn Rechtsanwalt Eberle hervorzuheben sind.

Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht

Wir beraten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts mit sehr hoher Kompetenz und Erfahrung, die durch die Fachanwaltstitel der zuständigen Partner besonders ausgewiesen ist. Dies umfasst insbesondere Gründungen, Anteilsverkäufe- und käufe (share deal), Umstrukturierungen und Umwandlungen (Spaltung, Ausgliederung, Verschmelzung, Formwechsel) sowie Unternehmensverkäufe und -käufe im Wege der Einzelrechtsnachfolge (asset deal). In diesem Bereich unterstützen wir unsere Mandanten in den jeweiligen Verhandlungen und fertigen bzw. überarbeiten die entsprechenden Vertragswerke (z.B. Gesellschaftsverträge, Kauf- und Übertragungsverträge, Geschäftsführer-Dienstverträge).

 

Zudem beraten und vertreten wir Gesellschafter, Vorstände und Geschäftsführer in streitigen Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern, Mitgeschäftsführern sowie Aufsichtsrat oder Beirat. Dazu gehört die Beratung und Vertretung im Vorfeld von sowie in streitigen Gesellschafterversammlungen sowie in den darauf folgenden gerichtlichen Verfahren (z.B. Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsverfahren und Verfahren über Einziehung, Ausschluss, Auflösung, Austritt und Kündigung).  

Gesellschaftsrecht
Erbrecht

Im Erbrecht berät und vertritt unser hochspezialisiertes Hamburger Büro unter der Leitung des Fachanwalts für Erbrecht Dr. Dr. Robert v. Morgen Erben und Erbengemeinschaften umfassend mit höchster juristischer Kompetenz und Erfahrung. Am Berliner Standort berät Rechtsanwalt Carl-Christian von Morgen auch im Erbrecht. Wir beraten Mandanten sowohl bei der Testamentsgestaltung, einschließlich Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Rahmen der Unternehmensnachfolge, bei Erbverträgen als auch bei Auseinandersetzungen nach dem Erbfall, zum Beispiel der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie Konflikten mit Testamentsvollstreckern.

 

Herr Dr. Dr. von Morgen ist zudem als zertifizierter Testamentsvollstrecker tätig.

Erbrecht
Medienrecht

Viele von uns beratene Unternehmen stammen aus der Medienbranche. Unsere Mandanten im Medienrecht sind Verlagshäuser, Radiosender, Schulen und Künstler aller Sparten. Diese betreuen wir vollumfänglich in allen Bereichen des Medienrechts, angefangen beim Rechteeinkauf, bei der Vermarktung durch Lizenzvergaben, im Vertrieb, aber auch arbeitsrechtlich durch die Gestaltung sicherer arbeitsvertraglicher Lösungen in bezug auf die Rechteübertragung und -einräumung.

 

Im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht vertreten wir sowohl Autoren, Urheber, Designer und Erfinder als auch Unternehmen bei der Gestaltung und Wahrung ihrer Interessen. Weiterhin helfen wir ihnen bei der Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen in zivilrechtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren. Schließlich stellen wir sicher, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht unsere Mandanten gewahrt bleibt.

Medienrecht
Immobilienrecht

Im Immobilienrecht betreuen wir unsere Mandanten beginnend mit der rechtlichen Begleitung der Suche nach einem geeigneten Akquisitionsobjekt durch Gestaltung der Maklerverträge, der Beratung und Vertretung von Käufern und Verkäufern bei Verhandlung und Abschluss von notariellen Immobilienkaufverträgen sowie Bau- und Bauträgerverträgen, bei der Durchführung und Abwicklung dieser Verträge - einschließlich der Vertretung in etwaigen gerichtlichen Verfahren -  bis hin zu der rechtlichen Begleitung der Vermarktung der Immobilie, insbesondere bei Gestaltung, Abschluss und Durchführung von (Gewerbe-) Mietverträgen.

Immobilienrecht
Forderungsmanagement

Wir bieten aufgrund entsprechender langjähriger Erfahrung sowohl auf Seiten unserer Rechtsanwaltsfachangestellten als auch der bei uns tätigen Rechtsanwälte eine äußerst effektive Betreuung der Forderungsverfolgung von der ersten und letzten Mahnung über Mahnbescheid und Klage bis hin zur Durchsetzung der titulierten Forderungen in der Zwangsvollstreckung an. Dabei bieten wir ein faires Vergütungssystem, bei dem wir uns außergerichtlich und im Rahmen des Mahnverfahrens wirtschaftlich an dem Risiko der Durchsetzbarkeit der Forderungen beteiligen.

Forderungsmanagement
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