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Verstärkung im Arbeitsrecht ab 1.7.2021

Wir freuen uns, am 1.7.2021 eine neue Kollegin begrüßen zu dürfen, die aus einer internationalen Kanzlei zu uns kommt und und im Arbeitsrecht unterstützen wird.



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Für alle Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR oder Gegenwert gilt in Deutschland eine Meldepflicht (§ 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverord

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