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Forderungs- und Vertragsmanagement im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“

Aktuell stellen sich zahlreiche Fragen im allgemeinen Zivilrecht im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“. Z.B. stellt sich für Gläubiger von Geldforderungen (z.B. Kaufpreisforderungen, Vergütungsansprüchen u.a.) die Frage, wie diese im Falle ausbleibender Zahlungen gesichert, tituliert und durchgesetzt werden können.


Für Schuldner (z.B. Käufer, Unternehmer) stellt sich die Frage, wie sie sich bei unverschuldet entstandenen Zahlungsschwierigkeiten aus rechtlicher Sicht am besten verhalten. Hier ist zunächst zu prüfen, ob die Forderung angesichts der Corona-Krise überhaupt begründet ist und wie ggf. ein (Teil-) Erlass oder eine (Teil-) Stundung erreicht werden kann.


Aus eigener Erfahrung als Freiberufler, Unternehmer und Arbeitgeber sowie aus unserer umfangreichen mandatsbezogenen Erfahrung wissen wir, dass hierbei nicht nur isoliert die Rechtslage, sondern auch die wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen und aktuellen Nöte zu berücksichtigen sind.


Gerne beraten wir Sie daher in allen zivilrechtlichen Fragen im o.g. Zusammenhang, zeigen Ihnen die Rechtslage auf und unterstützen oder vertreten Sie bei der Verhandlung vernünftiger und praxisgerechter Lösungen mit Ihrem jeweiligen Vertragspartner.

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