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Online Gründung einer GmbH

Der digitale Wandel hat die juristische Welt erreicht. Nachdem das elektronische Anwaltspostfach für den juristischen Rechtsverkehr seit 2022 verpflichtend wurde, kommen nun auch Sie, als GmbH Gründer und zukünftiger Gesellschafter in den Genuss der Vorzüge des Digitalen. Die Gründung einer GmbH ist unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1.8.2022 online möglich, da dann das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft tritt.


Die Online-Gründung ist jedoch ab dem 1.8.2022 nur für eine Bargründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vorgesehen.

Nach der alten Rechtslage war das physische Erscheinen der Gründer beim Notar notwendig. Das Gründungsprotokoll musste den Beteiligten vorgelesen, von Ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden.


Im Onlineverfahren bleiben die gleichen Voraussetzungen für die notarielle Beurkundung bestehen. Nur persönlich beim Notar zu erscheinen, ist jetzt kein „Muss“ mehr.

Die Beurkundung von Willenserklärung wird über ein Videokommunikationssystem erfolgen, das von der Bundesnotarkammer betrieben wird. Die Nutzung von gewerblichen Plattformen wie Webex, Zoom etc. wird jedoch nicht möglich sein.


Die Beschränkungen, die die Rechtslage ab dem 1.8.2022 vorsehen wird, werden durch den Beschluss des Gesetzes zur Ergänzung der Regelung zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie aufgehoben. So dürfen künftig alle Rechtsträger, nicht nur Kaufleute und Kapitalgesellschaften, Beglaubigungen online vornehmen. Auch soll neben der Bargründung eine Sachgründung möglich sein. Zusätzlich soll neben der Anmeldung zum Handelsregister auch die Änderung des Gesellschaftsvertrages online möglich sein. Wann dieses Gesetz in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht absehbar.


Gerne beraten Sie zu allen Fragen, die die Online-Gründung einer GmbH betreffen sowie zu allen weiteren gesellschaftsrechtlichen Themenkomplexen.

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