Aktuell stellen sich zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Auswirkungen des Corona-Virus auf das Arbeitsleben und die mietrechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen.
Besonders zum Thema Kurzarbeit bestehen nach unserer Erfahrung in der letzten Woche viele Fehlvorstellungen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insoweit beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anordnung der Kurzarbeit und bei dem Antrag auf Kurzarbeitergeld und begleiten wir Sie bei der konkreten Durchführung des Anmelde- und Antragsverfahrens bei der örtlichen Agentur für Arbeit.
Weitere wichtige Themen betreffen den Widerruf bereits geplanten oder bewilligten Urlaubs in den nächsten Wochen, insbesondere vor dem Hintergrund der Gefährdung des Antrags auf Erstattung von Kurzarbeitergeld, die Frage der Urlaubserteilung durch den Arbeitgeber zur Vermeidung von Personalengpässen in der zweiten Jahreshälfte sowie die Erfüllung der neuen auf die Inanspruchnahme von Urlaub bestehenden Hinweispflichten.
Auch werden sich Fragen im Zusammenhang mit Entgeltfortzahlungspflichten des Arbeitgebers insbesondere bei Personen stellen, die nicht im Home-Office eingesetzt werden, aber wegen einer Betriebsschließung, Quarantäne oder notwendigen Kinderbetreuung nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Hier geht es vor allem darum, ob die Fortzahlung der Vergütung ohne Vorliegen eines Krankheitsfalles geschuldet ist.
Sollten diese Fragen und Themen für Sie erheblich sein, stehen Ihnen unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtanwälte des Berliner Standortes sehr gerne jederzeit zur Verfügung. Wir halten unseren Betrieb durch Anwesenheit von ein bis zwei Rechtsanwälten mit einer Rechtsanwaltsfachangestellten und unseren anderen Mitarbeitern/innen im Home-Office für unsere Mandanten aufrecht.
Bleiben Sie gesund und alles Gute!
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