top of page
  • Autorenbildvon Morgen & Partner

Für Wahlvorstände: Seminare zur Betriebsratswahl

Bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl sind zahlreiche unterschiedliche Verfahrensschritte zu beachten. Ausschlussfristen sind zwingend einzuhalten. Sollte es zu Fehlern kommen, ist die Betriebsratswahl unter Umständen anfechtbar. Da Mitglieder des Wahlvorstands ihr Amt unabhängig und frei von Weisungen ausüben sollen, ist es unerlässlich, dass jedes Wahlvorstandsmitglied selbst über das Wissen zur Durchführung einer Betriebsratswahl verfügt. Grundsätzlich hat daher jedes Wahlvorstandsmitglied Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung zur Vorbereitung der Betriebsratswahl. Die Kosten für Schulungen der Wahlvorstandsmitglieder hat der Arbeitgeber gem. § 20 Abs. 3 BetrVG als Kosten der Betriebsratswahl zu tragen.


Wir bieten Seminare zur Betriebsratswahl im normalen oder vereinfachten Wahlverfahren an und unterbreiten Wahlvorständen gerne ein individuelles Angebot.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page