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Wichtige Änderungen des Nachweisgesetzes zum 1.8.2022 – Handlungsbedarf für Arbeitgeber – Geldbußen

Ab dem 1. August 2022 kommt es im Nachweisgesetz (NachwG) zu wichtigen Änderungen. Die Änderungen des NachwG sind Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ("Arbeitsbedingungenrichtlinie").


Was ändert sich im NachwG? Wesentliche Vertragsbedingungen müssen nun umfassender und detaillierter schriftlich niedergelegt werden als das bisher der Fall war. Für die Aushändigung der wesentlichen Vertragsbedingungen an Arbeitnehmer gelten unterschiedliche Fristen. Es drohen bis zu 2000 EUR Geldbuße (Ordnungswidrigkeit), wenn eine der im NachwG aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aushändigt wird. Die wesentlichen Vertragsbedingungen und Fristen haben wir in dieser Tabelle für Sie zusammengefasst:

Nachweisgesetz - wesentliche Vertragsbedingungen und Fristen 2022 - RA von Morgen und Part
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Gerne können Sie diese Übersicht an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.


Schriftform

Als Arbeitgeber müssen Sie die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.


Für welche Verträge gelten die Neuregelungen?

Die Neuregelungen gelten für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen oder geändert werden. Werden wesentliche Vertragsbedingungen geändert, sind sie dem Arbeitnehmer spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam werden, schriftlich mitzuteilen. Für bestehende Arbeitsverhältnisse gilt: Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss spätestens am siebten Tag, teilweise auch erst einen Monat, nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung eine schriftliche Niederschrift mit den wesentlichen Vertragsbedingungen ausgehändigt werden.


Was müssen Sie tun?

  • Prozesse bei der Neueinstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anpassen.

  • Arbeitsvertragsmuster prüfen und anpassen, damit die nach dem Nachweisgesetz schriftliche niederzulegenden Vertragsbedingungen enthalten sind.

  • Prozesse im laufenden Arbeitsverhältnis bei Vertragsänderungen anpassen.

  • Stellen Sie sich darauf ein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestehenden Arbeitsverhältnissen die schriftliche Aushändigung der wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb einer Frist von sieben Tagen verlangen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, oder Ihre Arbeitsverträge und Prozesse anpassen wollen. Wir unterstützen Sie gerne.

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